Klimakrise und Instrumente zur Gegensteuerung
Der Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Die globale Durchschnittstemperatur auf der Erdoberfläche steigt aufgrund der zunehmenden Konzentration von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in der Atmosphäre kontinuierlich an, mit bereits heute nachweisbaren Folgen. Ein ungebremster Ausstoß der Treibhausgase könnte das Klimasystem derart verändern, wie dies in den vergangenen 100.000 Jahren nicht vorgekommen ist. Daher gilt es, gemeinsam den weiteren Ausstoß von Treibhausgasen zu bremsen.
Die luxemburgische Regierung hat daher im Dezember 2019 den „integrierten nationalen Energie- und Klimaplan“ für das Großherzogtum Luxemburg erstellt. Dieses neue Planungs- und Monitoringinstrument der EU und ihrer Mitgliedstaaten soll zu einer verbesserten Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik beitragen und ist das zentrale Instrument, um die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen. Somit wird die luxemburgische Energie- und Klimapolitik bis 2030 von diesem Energie- und Klimaplan bestimmt werden, der u.a. folgende Kernziele definiert:
- Luxemburg will auf nationaler Ebene die Treibhausgase für die Bereiche, für die keine Emissions-rechte ausgegeben werden, um 55% bis zum Jahr 2030 (im Vergleich zum Jahr 2005) senken
- Der Anteil erneuerbarer Energien soll von 11% im Jahr 2020 auf 25% bis zum Jahr 2030 steigen
- Die Endenergienachfrage soll auf 40-44% gegenüber der „EU-Primes Baseline-Entwicklung“ (2007) reduziert werden
Klimapakt 1.0
Im Kontext der zunehmenden Klimaproblematik wurde bereits 2012/ 2013 der „Klimapakt für Gemeinden“ als ein neues Instrument zur Förderung dieser Bestrebungen auf kommunaler Ebene ins Leben gerufen. Der Pakt ermöglichte eine staatliche Förderung des klimapolitischen Bestrebens der Gemeinden, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen innerhalb des Gemeindeterritoriums zu reduzieren.
Der Pakt wurde durch eine Konvention zwischen dem Staat und einer jeden beteiligten Gemeinde besiegelt. Die Kommunen erklärten sich in diesem Zusammenhang dazu bereit, das Qualitätsmanagementsystem „European Energy Award® (EEA)“ anzuwenden und kurzfristig ein sinnvolles energetisches Bilanzierungssystem auf Gemeindeebene zu installieren und zu pflegen. Der Staat garantierte im Gegenzug die finanzielle und technische Unterstützung im Umsetzungsprozess.
Die Gemeinde Beaufort hat bereits 2015 beschlossen, dem ersten Klimapakt-Vertrag zwischen dem Luxemburger Staat, der Interessengemeinschaft MyEnergy und der Gemeinde Beaufort, zuzustimmen. Die Gemeinde Beaufort hat im Klimapakt 1.0 im Jahr 2020 bereits die höchste EEA-Zertifikation (EEA-Gold-Standard) erreicht.
Vom Klimapakt 1.0 zum Klimapakt 2.0
Um den ehrgeizigen Klimazielen gerecht zu werden, wurde der erste Klimapakt, der per Gesetz zum 31.12.2020 auslief, verlängert und in den „Klimapakt 2.0“ überführt – der nunmehr eine Laufzeit bis Ende 2030 hat. Er baut auf dem ersten Klimapakt auf, funktioniert in seinen Grundzügen ähnlich – soll sich aber trotzdem im neuen Zeitraum von 2021 bis 2030 gezielt weiterentwickeln. Insbesondere drei Bereiche rücken verstärkt in den Fokus.
- Der Klimapakt 2.0 soll eine verbesserte Quantifizierung der Ergebnisse ermöglichen. Dazu sollen Daten effizienter erhoben sowie Monitoring und Controlling verfeinert werden. Die Gemeinden arbeiten hierbei zur Dokumentation ihrer monatlichen und jährlichen Verbräuche ihrer kommunalen Gebäude (Strom, Wärme, Trinkwasser) bereits von Anfang an mit einer von der Klima-Agence zur Verfügung gestellten Energiebuchhaltungs-Software. Zukünftig sollen weitere kommunalspezifische Daten erfasst werden, welche zentral gesammelt und aufbereitet werden, um den Aufwand für die Gemeinden zu reduzieren. Dadurch wird zudem die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden erhöht.
- Des Weiteren steht die stetige Verbesserung des Arbeitsrahmens für die Gemeinden auf der Agenda, der u.a. durch gezielte interkommunale und regionale Zusammenarbeit sowie mittels externen Unterstützungsmaßnahmen optimiert werden kann. So gibt es unter den Klimaberatern – die seit dem Beginn des Klimapaktes den Gemeinden fachlich zur Seite stehen –nun auch themenspezifische Experten, um die Gemeinden beispielsweise in den Bereichen „energetische Sanierung“ oder „Circular Economy“ noch besser zu begleiten.
- Ein weiterer zentraler Punkt ist das Anstreben von mehr Bürgerbeteiligung. Den Gemeinden soll noch intensiver dabei geholfen werden, ihre Bürger dazu zu ermutigen, eine noch aktivere Rolle im Klimaschutzbereich einzunehmen. Geplant sind beispielsweise neue Kooperationsmaßnahmen, Kampagnen oder Wettbewerbe. Zudem sind ganz praktische Unterstützungen von staatlicher Seite für die Kommunen geplant, wie z.B. Hilfen bei der Bildung von Energiekooperativen oder anderer konkreter und substantieller Projekte auf dem Programm.
Der Klimapakt 2.0 wird weiterhin vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität federführend unterstützt, welches die Klima-Agence, die nationale Struktur zur Förderung einer nachhaltigen Energiewende, mit der Projektleitung und der technischen Unterstützung beauftragt hat. Die Klima-Agence übernimmt somit die Funktion des Hauptansprechpartners und verwaltet den Großteil der Verfahren
Aufbau des Klimapaktes 2.0
Um ein sinnvolles, strukturiertes und vergleichbares Vorgehen aller Luxemburger Gemeinden im Kampf gegen den Klimawandel zu gewährleisten, orientiert sich das kommunale Handeln vor allem an der im Klimapakt definierten Vorgehensweise, den „European Energy Award® (EEA)“ als Grundlage heranzuziehen. Sein ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf Themen und Ziele, sein Qualitätsmanagementprozess und seine Instrumente (u.a. das Bewertungsinstrument) machen ihn zu einem perfekten Tool, um die Kommunen bei ihren Klimaschutzbemühungen zu begleiten.
Mit Hilfe eines umfassenden Maßnahmenkatalogs, der in die sechs Themenfelder „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „Kommunale Gebäude und Anlagen“, „Versorgung und Entsorgung“, „Mobilität“, „Interne Organisation“ und „Kommunikation und Kooperation“ untergliedert ist, und mit Unterstützung der Klimapakt-Berater*innen werden die bisher in der Kommune realisierten Energie- und Klimaschutzaktivitäten erfasst, analysiert und bewertet. Das Ergebnis dieser Ist-Analyse ist ein Stärken-Schwächen-Profil der Kommune, welches anhand eines standardisierten Punktesystems – angepasst an die Rahmenbedingungen der Kommune – erstellt wird.
Anhand der Ist-Analyse werden noch nicht ausgeschöpfte Potenziale im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz der Kommune identifiziert und Prioritäten definiert und verschriftlicht. Dazu werden zu Beginn des Prozesses ein übergeordnetes „kommunales Leitbild Klimaschutz“ sowie diverse thematische Konzepte erstellt, die als inhaltliche Grundlage des klimapolitischen Handelns dienen sollen. Auf dieser Basis wird das Energiepolitische Arbeitsprogramm mit einem verbindlichen Maßnahmenplan erarbeitet. Dort werden für die geplanten Aktivitäten Prioritäten, Zuständigkeiten, Zeiträume und Budgets verbindlich festgelegt.
Im Jahr 2021 wurde der Klimapakt-Vertrag zwischen dem Staat und der Gemeinde Beaufort erneuert, so dass die Gemeinde auch beim Klimapakt 2.0 aktiv mitwirkt.
Beaufort hat bereits im Jahr 2023 ihre erste EEA-Zertifikation im neuen Klimapakt 2.0 erreicht – wieder in der höchsten Kategorie, wieder „EEA-Gold“. Laut den Vorgaben in Luxemburg muss sich die Gemeinde alle drei Jahre einer Re-Evaluierung unterziehen – bei der die Gemeinde Beaufort anstrebt, das Gold-Label zu bestätigen.
