Vos démarches
Personalausweis
Vor dem Antrag beim Einwohnermeldeamt in der Wohnsitzgemeine muss im Vorfeld die Gebühr überwiesen werden. Die Gebühr beträgt:
- Kinder unter 4 Jahre: 5 Euro (Gültigkeit 2 Jahre)
- Personen zwischen 4 bis 15 Jahre: 10 Euro (Gültigkeit 5 Jahre)
- Personen über 15 Jahre und Erwachsene: 14 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
Die Zahlung der Gebühr muss frühestens sechs Monate vor der Beantragung des Personalausweises und spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung erfolgen und zwar auf das Konto LU44 1111 7028 7715 0000 (BIC-Code CCPLLULL) des Zahlungsempfängers
TS-CE CTIE
CARTES D’IDENTITES
B.P. 1111
L-1011 Luxemburg
Als Verwendungszweck müssen unbedingt der Vorname und Name des Inhabers angegeben werden. Im Falle der Beantragung für mehrere Mitglieder einer Familie, reicht eine Überweisung/Barauszahlung der Gebühren aus, doch auf dem Zahlungsbeleg müssen die Namen und Vornamen aller Antragsteller angegeben sein.
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr, gegebenenfalls der alte Personalausweis sowie bei Verlust,
- Diebstahl oder Zerstörung des alten Ausweises muss der Antragsteller eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung vorlegen.
- Das Foto für den Personalausweis wird vor Ort aufgenommen, daher ist es nicht notwendig, ein Foto mitzunehmen.
Die Frist für die Ausstellung des Personalausweises beträgt beim normalen Verfahren in der Regel zehn Werktage und steht im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.
Weitere Einzelheiten und ausführliche Informationen stehen auf der Seite www.guichet.public.lu.
Biometrischer Reisepass
Vor dem Antrag beim Einwohnermeldeamt in der Wohnsitzgemeine muss im Vorfeld die Gebühr überwiesen werden. Die Gebühr beträgt:
- Kinder bis 4 Jahre: 30 Euro (Gültigkeit 2 Jahre)
- Kinder ab 4 Jahre und Erwachsene: 50 Euro (Gültigkeit 5 Jahre)
Die Zahlung der Gebühr muss frühestens sechs Monate vor der Beantragung des Personalausweises und spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung erfolgen und zwar auf das Konto LU46 1111 1298 0014 0000 (BIC-Code CCPLLULL) des Zahlungsempfängers
Bureau des Passeports, Visas et Légalisations
43 boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
Als Verwendungszweck müssen unbedingt der Vorname und Name des Inhabers angegeben werden. Sollen biometrische Reisepässe für mehrere Mitglieder derselben Familie ausgestellt werden, kann der Gesamtbetrag der anfallenden Gebühren in einer Einzahlung/Überweisung beglichen werden. Dabei sind die Vor- und Nachnamen aller Personen anzugeben, für die ein biometrischer Reisepass ausgestellt werden soll.
Der Antragsteller beim Einwohnermeldeamt fügt folgende Unterlagen bei:
- einen Identitätsnachweis, gegebenenfalls den alten Reisepass (bei Verlust oder Diebstahl ist die Verlust-/Diebstahlanzeige der Polizei beizufügen),
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr (oder eine Kopie des Originals).
- Das Foto wird direkt bei der Gemeinde aufgenommen.
Reisepässe können ab dem 7. Werktag nach dem Tag der Einreichung des Antrags im Einwohnermeldeamt abgeholt werden, sofern der Antrag spätestens am auf den Tag der Antragstellung folgenden Werktag weitergeschickt wurde und spätestens bei der Abholung alle erforderlichen Belege vorliegen.
Der Reisepass muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann er vernichtet werden.
Weitere Einzelheiten und ausführliche Informationen stehen auf der Seite www.guichet.public.lu.
Produit du terroir 3
Pellentesque semper, mi sit amet porta porttitor, tortor arcu maximus tortor, eu mollis ante sapien at arcu. Quisque ut molestie odio. Aliquam finibus condimentum ante, at cursus sapien aliquam non. Cras nec sem vel massa auctor pharetra vitae at tellus.
Fusce elementum, erat in consectetur lacinia, nisi enim sollicitudin risus, eu tristique mauris arcu id turpis.
En savoir plus
Informations
Pharetra Vehicula Vulputate
Pharetra Vehicula Vulputate
Acheter le produit